überversichern — über|ver|si|chern; die Schiffsladung war überversichert … Die deutsche Rechtschreibung
Überversicherung — Über|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 (unzulässige) Versicherung, bei deren Inkrafttreten man finanziellen Gewinn erzielt; Ggs Unterversicherung * * * Über|ver|si|che|rung, die; , en: 1. <o. Pl.> das [Sich]überversichern. 2. Versicherung, deren… … Universal-Lexikon
Pflegeversicherung (Deutschland) — Die Soziale Pflegeversicherung (PV) in Deutschland ist der jüngste eigenständige Zweig der Sozialversicherung. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)[1] als… … Deutsch Wikipedia
über- — 1über [y:bɐ] <adjektivisches Präfixoid>: 1. a) mehr als üblich, nötig, zu viel in Bezug auf das im Basiswort Genannte: überaktiv; überdimensional; übereifrig; überempfindlich; überfürsorglich; überhöflich; überreif; <oft in Verbindung… … Universal-Lexikon
unterversichern — ụn|ter|ver|si|chern 〈V. tr.; hat〉 mit einer geringeren Summe als dem Wert des versicherten Gegenstandes versichern; Ggs überversichern ● Hausrat, ein Haus unterversichern * * * ụn|ter|ver|si|chern <sw. V.; hat: etw. mit einer Summe versichern … Universal-Lexikon